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AGB

§1 Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Klienten, die Dienstleistungen von Treat Personal Training erworben haben.

1.2 Klienten im Sinne von § 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen, staatliche Einrichtungen und Vereine.

1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und Treat Personal Training (nachfolgend Treat genannt) durch Julian Karl / Udo Schwarz GbR vertreten, geschlossen.

1.4 Die vereinbarte Coaching- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. Synonym wird sinngemäß PT verwendet.

§2 Leistungen

2.1 Treat bietet dem Klienten ein optimal ausgerichtetes und maßgeschneidertes Trainingskonzept an. Dieses kann verschiedene Inhalte umfassen, und zwar in Abstimmung mit dem Klienten unter persönlicher und individueller Betreuung von Treat.
2.2 Die Betreuung von Treat gewährleistet eine gewissenhafte Umsetzung des erarbeiteten Konzepts.
2.3 Die von Treat erstellten Betreuungs- und Trainingspläne sowie Empfehlungen basieren ausschließlich auf den persönlichen Angaben des Klienten in der Anamnese bzw. auf dem schriftlichen Anamnesebogen. Für wahrheitsgetreue und vollständige Informationen trägt der Klient die alleinige Verantwortung.

§3 Leistungsumfang

Eine Einheit (Personal Training) dauert ca. 60 Minuten. Der Betreuungsumfang hängt vom jeweiligen Programm ab und wird mit dem Klienten gemeinsam vereinbart. Über die im jeweiligen Programm vereinbarte Betreuung hinaus besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen bzw. Support-Aktivitäten.

§4 Betreuungsplanung/ Betreuungs- und Trainingszeiten

4.1 Alle Einheiten werden in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt.

4.2 Trainingszeiten werden in Absprache mit dem Klienten festgelegt.

4.3 Die Betreuung wird am Sitz von Treat Personal Training in der Franz-Kirrmeier-Straße 19, 67346 Speyer durchgeführt.

§5 Umplanung/ Absagen/ Nichterscheinen

Wird ein PT Termin nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt, so verfällt dieser und wird von Treat in Rechnung gestellt. Sollte der zugeordnete Trainer absagen müssen, wird ein Ersatztrainer für ihn gestellt oder das Personal Training wird auf den nächst möglichen Termin verlegt.

§6 Zahlungsbedingungen/Vergütung/ Spezifische Kosten

6.1 Das Honorar für die Dienstleistungen von Treat Personal Training richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. wird in Absprache mit Treat Personal Training individuell festgelegt.

6.2 Personal Training Einheiten werden grundsätzlich im Voraus bezahlt. Die Zahlung kann entweder in Bar, per Vorkasse oder Paypal auf das von Treat angegebene Konto erfolgen. Die entsprechenden Modalitäten werden dem Klienten vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

6.3 Ist eine Begleitung des Klienten durch Treat Personal Training auf Reisen gewünscht, so sind die hierfür anfallenden Spesen vollumfänglich vom Klienten zu übernehmen. Zudem wird ein individuelles, pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.

§7 Ärztlicher Gesundheitscheck

Unabhängig von dem durch Treat Personal Training zu Beginn durchgeführten Eingangs-Check-Up ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Treat Personal Training bei einem Arzt seiner Wahl vor der ersten Personal Trainingseinheit überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Treat Personal Training persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen betreuenden Facharzt über eine sinnvolle und mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.

§8 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes

Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, Treat Personal Training unverzüglich, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.

§9 Verschwiegenheit & Datenschutz

9.1 Treat Personal Training ist verpflichtet, jegliche Art von Information über seinen Klienten bzw. jegliche von seinem Klienten erhaltene Information vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt sinngemäß für den Klienten und Informationen, die dieser von oder über Treat Personal Training erhält.

9.2 Alle im Rahmen des Personal Trainings erhobenen Daten des Klienten werden unter Einhaltung der aktuell gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und die Speicherung kann jederzeit untersagt oder widerrufen werden. Mit dem Akzeptieren der aktuell gültigen AGB von Treat Personal Training erteilt der Klient Treat Personal Training die Verarbeitung und Speicherung der erhaltenen Daten. Insbesondere die im Newsletter und anderen Formularen erhobenen Daten werden zum Teil bei Drittanbietern wie z.B. Virtuagym, Facebook, Instagram, oder Google gespeichert und unterliegen den Datenschutzabkommen, die zwischen Treat Personal Training und dem jeweiligen Drittanbieter geschlossen wurden. Alle entsprechenden Datenschutz-Abkommen können auf Anfrage bei Treat Personal Training eingesehen werden.

9.3 Mit Akzeptieren der AGB von Treat Personal Training gibt der Klient sein Einverständnis der Verarbeitung seiner Daten gem. DSVGO durch Treat Personal Training und dessen Dienstleistern gem.

9.4 Ein Widerruf dieser Einverständniserklärung durch den Klienten ist jederzeit möglich und schriftlich an Treat Personal Training zu richten. Bei Newsletter und Email-Marketing-Kampagnen genügt das Austragen aus den entsprechenden Verteilerlisten über die hierfür in den Formularen zur Verfügung gestellten Links und Buttons.

§10 Vertragsdauer & Kündigung

10er Karten von Treat haben eine Gültigkeit von maximal 6 Monaten und 20er Karten eine Gültigkeit von 12 Monaten. Die gebuchten PTs sind nicht übertragbar auf andere Personen. Nicht genutzte PTs verfallen mit Beendigung der Gültigkeitsdauer.

 §11 Haftungsausschluss

11.1 Treat Personal Training haftet nicht für Schäden, die der Klient durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Treat Personal Training haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Klient sich nicht an die Anweisungen von Treat Personal Training hält. Der Haftungsausschluss umfasst auch den Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen.

11.2 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Treat Personal Training um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

11.3 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

11.4 Treat Personal Training gibt zu keinem Zeitpunkt eine Garantie für die Zielerreichung bei Trainingsplänen, die zum überwiegenden Teil in Eigenverantwortung des Kunden durchgeführt werden. Des Weiteren ist Treat Personal Training nicht haftbar zu machen für Schäden oder Verletzungen, die aus der unsachgemäßen oder fahrlässigen Handhabung von Trainingsgeräten oder aufgrund fehlerhafter Übungsausführung bei selbständiger Umsetzung des Trainingsplans in Abwesenheit von Treat Personal Training entstehen.

§12 Allgemeines

12.1 Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von Treat Personal Training liegt ausschließlich bei Treat Personal Training. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung von Treat Personal Training. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe verfolgt. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.

12.2 Es besteht eine ausdrückliche Unverbindlichkeit der Empfehlung von Kooperationspartnern. Somit wird die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner von Treat Personal Training entstehen, ausgeschlossen.

§13 Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

13.3 Als Gerichtsstand wird Speyer vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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